Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen,
Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, –PARTNER, HAFTUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr- lässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und
vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind
ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im
Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich
hohen Schadens hinzuweisen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für
Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei
Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung –
binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten
die gesetzlichen Regelungen.
3.6 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Anzahlung von 100% des ausgewählten Menüs/Buffets auf unser Konto
der Sparkasse Markgräflerland zu leisten.
Hierfür erhalten Sie keine separate Rechnung, bitte kommen Sie dieser Anzahlung unaufgefordert nach.
Konto 810 464 8 / BLZ 683 518 65
IBAN DE48 6835 1865 0008 1046 48 / BIC SOLADES1MGL
3.7 Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen zu begleichen.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich,
wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht
zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber
dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Bei Banketten ist eine kostenlose Stornierung kann bis zu 8 Wochen vor einer Veranstaltung erfolgen.
Anschließend gelten pro Veranstaltungsgröße (die im unterzeichneten Vertrag festgehalten ist) nachfolgende
Stornierungsgebühren:
*Bei Feierlichkeiten bis 20 Personen € 1000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 40 Personen € 2000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 60 Personen € 3000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 80 Personen € 4000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 100 Personen € 5000,00
Abweichend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Hochzeiten gesonderte Anzahlungs- und
Stornierungsbedingungen. Grund hierfür sind die vertragsbedingten sehr langen Planungsfristen.
Bei einer Frist von 8 Monaten vor Veranstaltungsdatum wird eine Stornierung ohne Folgekosten bewilligt.
Anschließend gelten pro Veranstaltungsgröße (die im unterzeichneten Vertrag festgehaltene Gästeanzahl )
nachfolgende Stornierungsgebühren:
*Bei Feierlichkeiten bis 20 Personen € 1000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 40 Personen € 2000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 60 Personen € 3000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 80 Personen € 4000,00
*Bei Feierlichkeiten bis 100 Personen € 5000,00
Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir bei Stornierung der Veranstaltung 90% des vordefinierten
Menüpreises. Sollte kein Menü vordefiniert sein, berechnen wir Pauschal 60.- pro Person. Als Grundlage gilt die
Teilnehmerzahl Ihrer Reservierung.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage
des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei
Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.3 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem
Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden
bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor
Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfol- gen soll.
Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten
höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten
Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teil- nehmerzahl zusätzlich ersparten
Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Verringerung der Personenzahl um mehr als 30% bei Hochzeiten muss dem Hotel bis spätestens 4 Wochen
vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Dies bedarf der Zustimmung des Hotels. Die Räume können der
neuen Personenzahl angemessen getauscht werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache
möglich. Rechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die uns von dem Kunden bis spätestens 14 Tage vor der
Veranstaltung bekannt gegeben wird. Absagen, die nach der Frist von 14 Tagen eingehen, können aus
organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
6.3 Eine Verringerung der Personenzahl um mehr als 30% bei Banketten muss dem Hotel bis spätestens 4 Wochen vor
dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Dies bedarf der Zustimmung der Hotels. Die Räume können der
neuen Personenzahl angemessen getauscht werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache
möglich. Rechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die uns von dem Kunden bis spätestens 7 Tage vor der
Veranstaltung bekannt gegeben wird. Absagen, die nach der Frist von 14 Tagen eingehen, können aus
organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen
Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei
denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen
einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten berechnet.
8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder
sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf
dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den
technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die
durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu
verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
8.5 Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung,
Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen
Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
8.6 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach
Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das
Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in
den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine
Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle
Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von
dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren
Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das
Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das
Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher
Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens
des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht werden.
10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie, verlangen.
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand
Müllheim. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils
bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU
haben.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-
Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“)
eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen te
Stornobedingungen
Eine kostenlose Stornierung kann bis zu 7 Wochen vor einer Veranstaltung erfolgen.
Bei Stornierungen
bis zu 6 Wochen vor einer Veranstaltung berechnen wir 20%
bis zu 4 Wochen vor einer Veranstaltung berechnen wir 40%
bis zu 2 Wochen vor einer Veranstaltung berechnen wir 60%
bis 1 Woche vor der Veranstaltung berechnen wir 80%
Rechnungsgrundlage
Eine Verringerung der Personenzahl um mehr als 30% muss dem Hotel bis spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Die Räume können der neuen Personenzahl angemessen getauscht werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Rücksprache möglich. Rechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die uns von dem Kunden bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Absagen, die am Tag der Veranstaltung eingehen, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Rücktritt
Das Hotel ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise:
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
Zimmer, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
Buchungen, die vom Hotel als zweifelhaft angesehen werden
bei Nichteinhaltung vereinbarter Vorauszahlungen bzw Sicherheitsleistungen
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Zahlungsbedingungen bei Pauschalreisen/Reisegesellschaften/Banketten/Tagungen
Es ist eine Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Diese Anzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Anreisetermin / Veranstaltungstermin zu leisten. Wird die Forderung nicht erbracht, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.
Die ausstehende Restbetrag erfolgt nach Leistungserbringung des Hotels durch eine von uns ausgestellte Rechnung. Dieser Betrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang auf eines unserer angegebenen Konten zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank p.a zu fordern.
Sonstiges
Die Optionsdaten sind verbindlich. Das Landhotel “Alte Post” behält sich vor, nach Ablauf der Option die reservierten Räume weiter zu vergeben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir für Ihre Veranstaltung ein Zeitfenster festgelegt haben. Musik ist in moderater Lautstärke bis maximal 2 Uhr möglich. Um 2 Uhr schließen wir unsere Räumlichkeiten.
Ab 1 Uhr berechnen wir einen Mitarbeiterzuschlag
Bei Feierlichkeiten bis 20 Personen € 80,00 / pro Stunde
Bei Feierlichkeiten bis 45 Personen € 110,00 / pro Stunde
Bei Feierlichkeiten bis 60 Personen € 140,00 / pro Stunde
Bei Ferlichkeiten bis 100 Personen € 160,00 / pro Stunde
Damit ist auch zusätzlicher Aufwand wie z.B. Umstell-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten abgedeckt.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Müllheim/Baden.